In der Corona-Krise sind alle Beteiligten und Betroffenen gefordert, die Situation insbesondere für klein- und mittelständischen Unternehmen entspannen zu helfen, sei es durch Zuschüsse und Kredite von staatlicher Seite, Steuerstundungen, Zins- und Tilgungsstopps von Banken, u.a.m. Jetzt haben sich auch die Krankenkassen dazu gemeldet und signalisieren hinsichtlich der fällig werdenden Beitragszahlungen Entgegenkommen, das hingegen erst, wenn sämtliche anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind:
Die ersten Gespräche mit Krankenkassen zeigen, dass diese durchaus bemüht sind, Unternehmen mit Stundungsvereinbarungen, u.a. zu helfen. Sollten Sie entsprechenden Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei den Verhandlungen mit Ihren Krankenkassen haben, stehe ich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Anruf unter 0431/94099 genügt! Oder per Mail an hoefer@rechtsanwalt-hoefer.de.