Insolvenzrecht

In Deutschland geraten jährlich viele Tausende von Unternehmen und Privathaushalte in die Insolvenz, weil sie den Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr nachkommen können. Doch es gibt einen Ausweg: die Restschuldbefreiung.

Ich biete meinen Mandanten – üblicherweise kleinere oder Mittelständische Unternehmen aber auch Privatpersonen – rechtliche Beratung, Vertretung und Begleitung bei der Durchführung von außergerichtlichen Vergleichen und Insolvenzverfahren. Ich helfe Ihnen aus der Zahlungsunfähigkeit und eröffne neue Perspektiven in ein Leben ohne drückende Schuldenlast.

Für Unternehmer

Für meine unternehmerisch tätigen Mandanten geht es zumeist darum, frühzeitig mögliche negative wirtschaftliche Fehlentwicklungen zu erkennen. Dem Unternehmer stehen wir bei der Erstellung und Umsetzung von auf die konkrete Lage zugeschnittenen Sanierungsplänen zur Seite. Dabei finden sowohl rechtliche, als auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung, damit das Unternehmen künftig wieder erfolgreich handeln kann.

Die Bewältigung einer Unternehmenskrise kann außergerichtlich oder durch ein gerichtliches Insolvenzverfahren erfolgen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, vertrete ich meine Mandanten darin. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens kann beispielsweise eine (Teil-)Sanierung durch die Gründung einer Auffanggesellschaft, durch die Veräußerung von Betrieben oder Betriebsteilen oder auch durch ein sogenanntes Insolvenzplanverfahren versucht werden. Ziel der Sanierung ist dabei immer die Fortführung des Unternehmens. Sollte dies nicht gelingen, bleibt das Ziel, wenigstens eine Restschuldbefreiung zu erzielen.

Für Privatschuldner

Zahlungsunfähigen Privatschuldnern stehe ich bei Verhandlungen mit den Gläubigern zur Seite – insbesondere bei Bankgesprächen und ähnlichen Terminen. Dabei wird zunächst versucht, eine außergerichtliche Bereinigung der Schuldensituation herbeizuführen. Sollte sich dieser Weg als aussichtslos erweisen, begleite ich Sie durch die Verbraucherinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung.

Damit Sie wieder ruhig schlafen können

Seit dem 04.02.2010 bin ich Mitglied der Insolvenzanwalt24 e. V. und werde dort als Berater geführt für die Bereiche:

  • Privatinsolvenz
  • Unternehmensinsolvenz
  • Schuldenregulierung
  • Sanierung

Unter www.insolvenzanwalt24.de finden Sie ausführliche Informationen rund um die Themen Schulden und Insolvenz. Als Berater bin ich für die Regionen Lübeck, Hamburg und Kiel gelistet, übernehme aber auch Mandate aus dem ganzen Bundesgebiet.