Das Recht der Unternehmen, ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich berate und vertrete vornehmlich kleine und mittelständische Unternehmen und Unternehmer in Schleswig-Holstein, Kiel und Hamburg, wenn es beispielsweise um die Gründung einer GmbH oder UG (sog. Mini-GmbH) geht oder wenn eine Einzelfirma in eine solche Gesellschaft umgewandelt werden soll. Ferner stehe ich Ihnen bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern untereinander oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung zur Seite. Einen weiteren Themenkreis in diesem Zusammenhang bildet beispielsweise die Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung. Insbesondere die Haftungsrisiken von Geschäftsführern werden oft unterschätzt und sollten erkannt werden – und zwar bevor man ein solches Amt übernimmt. Mein Beratungsspektrum im Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem:
- Gründung von Gesellschaften,
- Umwandlung von Einzelunternehmen und Gesellschaften,
- Auskunfts- und Kontrollrechte von Gesellschaftern,
- Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern,
- Auseinandersetzungen mit Geschäftsführern,
- Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern,
- Wettbewerbsverbote von Gesellschaftern und Geschäftsführern.