Arbeitsrecht

In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist „das Arbeitsrecht“ nicht kodifiziert, das heißt nicht in einem einzigen Gesetz enthalten. Vielmehr wird dieser Bereich aus vielen unterschiedlichen, einander ergänzenden Gesetzen gebildet. Neben dem BGB sind hier das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz zu berücksichtigen – um nur einige wenige zu nennen.

Meine Leistungen

Im Bereich Arbeitsrecht habe ich mir die Arbeitgebervertretung auf die Fahnen geschrieben, vertrete aber auch Arbeitnehmer. Selbstverständlich mit dem gleichen Engagement. Ich vertrete meine Mandanten etwa in Kündigungsschutzprozessen oder berate sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung des Betriebs. Gerne überprüfe ich auch Arbeitsverträge auf juristische Schwachstellen oder Gestaltungsspielräume.

Ich biete Vertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht.

Die wichtigsten Teilbereiche meiner Arbeit als Anwalt für Arbeitsrecht:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • befristetes Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsverträge – Gestaltung und Prüfung
  • Berufsrecht
  • Betriebsrat
  • Betriebsübergang
  • Entgeltfortzahlung
  • Freie Mitarbeiter
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Kündigungsschutzklage bei betriebs-, personen-, verhaltensbedingter Kündigung
  • Leitende Angestellte
  • Mutterschutz
  • Urlaub, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung
  • Insolvenzarbeitsrecht, Insolvenzgeld
  • Zeitarbeit

Mit weiteren, umfassenden und interessanten Informationen zum gesamten Thema Arbeitsrecht finden Sie mich auch unter www.arbeitsrechte.de.